FAQ’s
Inhaltsverzeichnis
Was sind die Voraussetzungen um bei Gehörlosen Meisterschaften teilzunehmen zu können?
Um teilzunehmen zu können, muss der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin im Beisitz eines DGS-Verbandpasses sein (außer bei Schülermeisterschaften). Berichtigung zur Teilnahme am Wettkampf erhalten nur Schwimmer bzw. Schwimmerinnen, die mindestens 55 Dezibel Hörschädigung auf beiden Ohren haben, welches durch ein Audiogramm nachgewiesen werden muss.
Welche Schwimmvereine können hörgeschädigte Schwimmer bzw. Schwimmerinnen zu DGS-Meisterschaften melden?
In der Regel sind es die Gehörlosen – Sportvereine, welche dem jeweiligen Gehörlosen-Landessportverband, angegliedert sein müssen.
Der Verein bzw. die jeweilige Abteilung oder Sportgruppe Schwimmen muss bei der Sparte Schwimmen angemeldet sein und den Spartenbeitrag entsprechend den Regelungen der Sportordnung für das jeweilige Jahr entrichtet haben.
Bei den Schülermeisterschaften besteht keine Pflicht auf eine Verbandsmitgliedschaft.
Eine ID-Card (Identifikationskarte des DSV) ist bei Teilnahme an Gehörlosen-Meisterschaften nicht erforderlich.
Anmeldung für hörgeschädigte Schwimmern aus hörenden Vereinen
Ein Schwimmer/in mit einem Hörverlust von mind. 55 Dezibel auf beiden Ohren durch Nachweis mittels Audiogramm durch einen HNO-Arzt, welcher bereits für einen hörenden Verein startet, kann bei den DGS-Wettkämpfen teilnehmen, wenn der hörende Verein eine hörbehinderte Sportgruppe gründet. Die neugegründete Sportgruppe muss den/die Schwimmer/in beim jeweiligen Gehörlosen-Landessportverband anmelden und anschließend formlos bei der Sparte Schwimmen des DGS angemeldet werden um das Startrecht zur Teilnahme an den DGS-Wettkämpfen zu erhalten.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an die Spartenleitung.
Wo kann der DGS-Verbandpass beantragt werden?
Um einen DGS-Verbandpass zu erhalten laden Sie bitte hier das Formular herunter, und lassen Sie sich dieses Formular durch einen HNO-Arzt bestätigen.
Anschließend wird der ausgefüllte DGS-Verbandpass (welches über die jeweiligen Gehörlosen-Landessportverbände angefordert werden kann) vom Sportler unterschrieben, mit der Bestätigung des HNO-Arztes und mit einem Lichtbild an die DGS Geschäftsstelle, Tenderweg 9, 45141 Essen übermittelt.
Nach Bestätigung des Verbandpasses durch die DGS-Geschäftsstelle wird der DGS-Verbandpass zwecks der Startberechtigung an die Verbandspassstelle der Sparte Schwimmen weitergeleitet. Wurde die Startberechtigung durch die Vebandpassstelle eingetragen, so wird der DGS-Verbandspass wieder an den Verein weitergeleitet.
Wie kommt ein Schwimmer oder eine Schwimmerin in die Nationalmannschaft des DGS?
Schwimmer und Schwimmerinnen, die sich durch herausragenden Leistungen empfehlen, welche die Kaderkriterien und die Nominierungskriterien Nominierungskriterien des DGS erfüllen, können in die Nationalmannschaft berufen werden.
Es spielt dabei keine Rolle in welchen Verein der Schwimmer trainiert. Es muß lediglich ein Nachweis des DGS-Verbandpasses vorliegen, denn ohne diesen DGS-Pass ist keine Nominierung in die Nationalmannschaft des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes nicht möglich.
Ich bin Mitglied beim DSV, kann ich bei den DGS-Meisterschaften teilnehmen?
Schwimmer bzw. Schwimmerinnen, welche durch ihre Vereinszugehörigkeit bei einem hörenden Schwimmverein Mitglied beim DSV sind, müssen einen DGS-Verbandspass vorweisen können.
Generell ist die „Doppelzugehörigkeit“ des Schwimmers bzw. Schwimmerin beim DSV und DGS kein Problem.
Welche Unterlagen werden benötigt um einen DGS-Rekord anzuerkennen?
Die Rekorde müssen mit einem Rekordanmeldungsformular angemeldet werden. Das Anmeldeformular ist innerhalb von 2 Woche nach Beendigung der Veranstaltung zusammen mit der Ausschreibung der Veranstaltung und Protokollauszug an die Spartenleitung zu senden.
Warum gibt es den Gehörlosen-Schwimmsport?
Seit es dem Schwimmsport gibt haben sich in den größeren Städten Deutschlands Gehörlosen-Sportvereine gebildet, wo hörgeschädigte Menschen unter ihres gleichen zusammen trainieren konnten.
Man muss sich vorstellen: Ein hörgeschädigter (gehörloser oder schwerhöriger) Schüler soll oder will das Schwimmen erlernen, der Schwimmlehrer bzw. Schwimmtrainer(hörender) steht am Beckenrand, der Schüler hat keine Möglichkeit etwas zu verstehen“, was man ihm sagt. Der Schwimmlehrer hat das Problem, dass er nicht weiß wie er den Hörgeschädigten der ja im Wasser keine Hörhilfe (Hörgeräte etc.) tragen kann, seine Anweisung deutlich machen soll. In der Großstädten wie zum Beispiel in Berlin, wo es eine ganze Menge hörgeschädigte Menschen leben, gründete man im Jahr 1900 einen Sportverein für Gehörlose. Auch in weiteren Städten Deutschlands bildeten sich zahlreiche Gehörlosen-Sportvereine, wenn auch damals die Namen etwas anders waren. Die Vereine sorgten dafür das Trainer oder Schwimmlehrer eine entsprechende Kommunikationskompetenz (Gebärdensprache, langsames Sprechen etc.) besaßen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Teilnahme an Wettkämpfen: es gab schon immer unter den hörgeschädigten Schwimmern sehr gute Schwimmer die natürlich auch an Wettkämpfen teilnehmen wollten und auch konnten. Durch die Hörschädigung hatte der Schwimmer keine Chance nach dem Start per Pfiff (Startsignal) zum gleichen Zeitpunkt zu starten. Er bekam nicht mit, wenn die Schwimmer zur Startanmeldung aufgerufen wurden, er ist stets auf Hilfe anderer angewiesen. So kam es das man zu erst Vereinseigene Wettkämpfe organisierte, nach und nach dem zahlreiche Gehörlosen Sportvereine die sich dem Schwimmsport widmeten kam es 1921 in Dresden zum 1. Bundesweiten Schwimmfest der Hörgeschädigten. Mittlerweile werden jährlich Deutsche Gehörlosen Jahrgang-, Einzel- und Mastermeisterschaften in Schwimmen sowie die Sprintermeisterschaften (Kurzbahnmeisterschaften) ausgetragen.
Wichtig ist für den Hörgeschädigten, dass er sich in freier Form wie er es gelernt hat, sich zu verständigen und mit anderen Hörgeschädigten austauschen kann. Die Verständigung geschieht in Allgemeinen je nach Hörschädigung, z. Bsp. bei Gehörlosigkeit kommt die Deutsche Gebärdensprache zum Einsatz.
Es gab auch Zeiten wo man versucht hat den Behinderten-, Blinden- und Gehörlosensport weltweit zu vereinen. Vor allem Funktionäre des Gehörlosensports haben sich vehement dagegen gewährt. Während man körperbehinderte oder sehbehinderte Menschen in der Regel in sportlichen Betätigung auf den ersten Anblick erkennt. Bleibt die unsichtbare Behinderung des Hörgeschädigten eher unentdeckt, er kann sich sozusagen unauffällig bewegen. Aus diesem Grunde heraus können mit unter schon einige Missverständnisse auftreten z. Bsp. in der Wettkampforganisation: unterschiedliche Disziplinen, Abläufe, Akzeptanz etc.
Hörgeschädigte Schwimmer wollen sich beim Wettkampf ihresgleichen verständigen können, dabei spielt es keine Rolle woher man kommt.
Wer die Gebärdensprache beherrscht, hat die Möglichkeit sich auch International bis auf ein bestimmtes Maß ohne weiteres zu verständigen.
(Autor: Peter Thiele)